Bitte prüfen Sie bald, wann ihr Führerschein umgetauscht werden sollte. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Führerscheins, nicht das Erteilungsdatum. Alle Führerscheindokumente mit Ausstellungsjahr ab 1. Januar 1999 müssen Sie daher entsprechend der Tabelle 2 umtauschen. Wessen Ausstellungsjahr vor dem 1. Januar 1999 liegt, muss sich an der Tabelle 1 (gegliedert nach Geburtsjahr) orientieren.

Der Umtausch erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Im neuen Führerschein werden die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen. Wer nichts tut, riskiert ein Verwarnungsgeld - begeht jedoch keine Straftat. Auch wer im Ausland unterwegs ist, Leihwagen mietet etc. sollte den Umtausch ernst nehmen. Ein Umtausch von Lkw- und Bus-führerscheinen erfolgt nicht nach dem Stufenplan.